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Worum es geht:

Seit 2012 beansprucht die DQHA das Ursprungszuchtbuch (UZB) für „American Quarter Horses“ in Deutschland, reguliert durch das europäische Tierzuchtrecht, zunächst mit Tolerierung der AQHA.

Seit 2018 hat sich diese Ausgangslage deutlich verändert – die AQHA setzt sich wesentlich mehr mit den Entwicklungen in Europa auseinander und möchte die Frage zum Ursprungszuchtbuch wieder in Einklang mit der hiostorischen Herkunft der Rasse „American Quasrter Horse“ bringen – diese ist seit 1940 in Amarillo, Texas.
Für die DQHA würde das bedeuten, den Anspruch auf das Ursprungszuchtbuch aufzugeben und ein Filialzuchtbuch zu werden.




Die Positionen

DQHA: Nach aktueller Darstellung sieht sich der DQHA-Vorstand aus tierzuchtrechtlichen Gründen nicht in der Lage, den Anspruch an das UZB aufzugeben. Tatsächlich bräuchte es dafür, da in der DQHA-Satzung fest verankert, eine 2/3 Mehrheit der DQHA-Mitglieder, um das zu ändern.

AQHA: Für die AQHA ist es schlichtweg nicht nachvollziehnbar, dass die Definition der Rasse „American Quarter Horse“ nicht nur seit 1940 in Amarillo, Texas, sondern seit 2012 auch in Aschaffenburg, Bayern, liegen soll.


Die Nebenkriegsschauplätze

Es gibt einige davon, je nachdem, ob man die Position der DQHA oder der der AQHA betrachtet. Sie reichen von Zuchtziel über High Point Wertung, DNA Marker Weitergabe bis hin zum Data Sharing Agreement.

Die Lösungen aller Konflikte sind aber generell mit der Ausgangsfrage verbunden – wollen die Züchter der DQHA den Anspruch auf das Ursprungszuchtbuch aufrechterhalten oder nicht.


Die Situation aktuell

Die DQHA ist seit Samstag Morgen keine anerkannte Tochterorganisation der AQHA mehr. Was das bedeutet, lesen Sie hier. Damit ist sie eine deutsche Zuchtorganisation, die das Ursprungszuchtbuch und damit in Europa die Deutungshohheit über die Rasse „American Quarter Horse“ führen möchte.

Damit kann sie weiterhin Pferde nach ihren Regularien mit einer Tierzuchtbescheinigung versehen, die diese zu einem „American Quarter Horse“ (DQHA) machen. Ein „American Quarter Horse“, wie wir es bislang kennen, also mit Eintrag ins Zuchtbuch der AQHA, gibt es nur mit dem AQHA „Certificate Of Registration“.


Wie geht es weiter

Entscheidend für die weitere Entwicklung ist, dass die Mitglieder und Züchter der DQHA sich sehr deutlich äußern, welchen Weg sie in Zukunft beschreiten wollen.

Raum dafür gibt sicherlich die ordentliche Jahreshauptversammlung am 7. März 2020 in Darmstadt, allerdings können hier keine Entscheidungen getroffen, sondern nur vorbereitet werden.

Der DQHA-Vorstand hat sich Ende Januar der AQHA gegenüber schriftlich in einem „Statement Of Intent“ dazu bekannt, den Anspruch an das UZB bis zum 1. Mai aufzugeben (siehe hier).

Das kann aber nur mit einer 2/3 Mehrheit der in der DQHA organisierten Züchter geschehen, auf einer kurzfristig einzuberufenden Mitgliederversammlung. Nach dem Rauswurf aus der AQHA müsste sich der DQHA-Vorstand allerdings nicht mehr an dieses „Statement Of Intent“ gebunden fühlen.





Jetzt müssen alle Karten auf den Tisch

Erst wenn die zentrale Frage geklärt ist, was die DQHA-Züchter mehrheitlich wollen, kann die Frage nach dem „Wie“ gestellt werden. Sind tatsächlich bislang alle Möglichkeiten durchdacht worden, wie man die Interessen der DQHA-Züchter einerseits und die der AQHA andererseits in Einklang bringt?

Damit die Züchter der DQHA die Entscheidung über den weiteren Weg und damit über die Zukunftsfähigkeit ihres Verbandes treffen können, müssen sie von ihrem Vorstand umfassend, ohne Vorinterpretation und vor allem „Out Of The Box“ informiert werden. Dazu gehört auch, die Stimme der AQHA zu hören.

Denn eines ist sicher: Die AQHA wird, notfalls juristisch, ihren Anspruch an das UZB für „American Quarter Horses“ letztinstanzlich durchsetzen wollen. Das haben führende AQHA-Vertreter deutlich gemacht.


Jetzt haben die Züchter das Wort!

Vor diesem Hintergrund gehört die ernsthafte Beantwortung zu den Zukunftsfragen der DQHA:

Wie zukunftsfähig ist die DQHA und die Quarter Horse-Zucht in Deutschland ohne die Anerkennung der AQHA?

Wie sinnvoll kann eine weitere Betreuung der Rasse „American Quarter Horse“ in Deutschland sein, wenn sich an dieser Situation nichts ändert?

Und vor allem: Was machen die Zuchterfolge der Züchter zu einem „American Quarter Horse“? Ist es der Equidenpass mit Tierzuchtbescheinigung, ist es das AQHA "Certificate Of Registration" oder ist es beides?

Zwingend mit dem „Was“ und dem „Wie“ ist die Frage nach dem „Wer“ verknüpft. Deshalb sollten die DQHA-Züchter nach dem „Was“ und dem „Wie“ auch Antworten darauf finden nach dem „Wer“.

Diese Antwort ist allerdings schwer trennbar von der Antwort auf die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass die DQHA in ihrem 45. Jahr nun ohne Anerkennung seitens der AQHA dasteht.

Und wie gut sich die derzeit handelnden Personen in der Lage sehen, die auf wahrscheinlich zwei Jahreshauptversammlungen deutlich dokumentierten Wünsche ihrer Züchter umzusetzen.


Angesichts der Konsequenzen der zu treffenden Entscheidungen muss das Wort jetzt den Diplomaten gehören, nicht den Populisten.






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