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Dexit: DQHA muss Informationen zum Antrag auf Filialzuchtbuch korrigieren/ Genehmigungsverfahren noch nicht eingeleitet
 
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Die DQHA muss möglicherweise zurückrudern im Bestreben, einen Antrag auf das Filialzuchtbuch für die Rasse American Quarter Horse stellen zu können. Wie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in einer Email mitteilt, bedarf es vor der Einleitung eines Genehmigungsverfahrens zur Führung eines Filialzuchtbuchs "noch der Klärung einiger Fragen".

Damit scheint es doch mehr Klärungsbedarf zu geben als zuvor von der DQHA gemeldet: „Da bereits alles mit der LfL abgestimmt ist, geht der Antrag jetzt an die Länder und europäischen Partner“, erläuterte DQHA-Präsident Thomas Dixon das Procedere in einer Nachricht am 19. August 2020. Diese Information ist mittlerweilen von der DQHA-Website entfernt worden und nur noch im Google Cache auffindbar.




 











Zusätzlich hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die DQHA aufgefordert, kurzfristig das Protokoll der ausserordentlichen Mitgliederversammlung 2020 in Köln den Mitgliedern zugänglich zu machen. DQHA Mitglieder haben ein satzungsgemäßes Recht, spätestens einen Monat nach der Mitgliederversammlung dieses einzusehen, danach innerhalb von einem Monat Einwände gegen das Protokoll zu erheben.

Das LfL vertritt daher die Auffassung, dass ein Genehmigungsverfahrens frühestens nach Ablauf dieser Fristen eingeleitet werden kann, andersfalls müsse ein früher gestellter Antrag zurückgenommen werden.


Im Zuge dessen wurde auch die Information zur notariellen Beglaubigung des Data Share Agreement mit dem Hinweis, der "Weg für den Wiederanschluss zur AQHA ist frei", zwischenzeitlich von der DQHA Website entfernt.

Bereits im Vorfeld wurden weite Teile der Informationen vornehmlich des alten Vorstandes („Was gibt's Neues?“ – Der DQHA Präsidiums-Newsletter") entfernt und sind nur noch im Google Cache verfügbar.



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Quelle wittelsbuerger.com
   



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