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               FN ermutigt Vereine 
                dazu, Planung und Organisation von Turnieren anzustoßen 
                 
               
                
                Seit Mitte März liegt der Wettkampfsport in Deutschland brach. 
                Größere Zusammenkünfte von Personen in der Öffentlichkeit und 
                Veranstaltungen sind seitdem verboten, um die Ausbreitung des 
                Coronavirus einzudämmen. Auch wenn noch mindestens bis zum 31. 
                August 2020 in ganz Deutschland keine Großveranstaltungen stattfinden 
                dürfen, machen einige Bundesländer nun zumindest für kleinere 
                sportliche Wettkämpfe den Weg etwas freier. Vereinzelt durften 
                und dürfen bereits Pilot-Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen 
                stattfinden. Die Auflagen stellen aber vor allem kleinere, ehrenamtliche 
                Vereine vor große Herausforderungen. Um den Turniersport in Deutschland 
                wieder anzuschieben, ermutigt die Deutsche Reiterliche Vereinigung 
                (FN) die Veranstalter, sich mit Planung und Durchführung von Turnieren 
                in Zusammenarbeit mit den Behörden und Landeskommissionen zu beschäftigen. 
                 
                 
                  
                 
                 
                „Die meisten Mitarbeiter hier bei der FN sind auch Mitglieder 
                in Reitvereinen und wissen, wie viel Arbeit schon in normalen 
                Zeiten hinter der Organisation eines Turniers steckt. Mit den 
                Einschränkungen durch Corona kommt jetzt noch eine weitere große 
                Herausforderung auf die Vereine zu“, sagt FN-Generalsekretär Soenke 
                Lauterbach. „Trotzdem glauben wir, dass genau jetzt der richtige 
                Zeitpunkt ist, um sich mit der Planung und Organisation von Turnieren 
                zu beschäftigen. Denn sobald das wieder flächendeckend möglich 
                ist, wäre der Pferdesport gleich bereit für den Neustart.“ 
                 
                Vereinzelte Pilot-Veranstaltungen für Berufsreiter haben gezeigt, 
                dass Turniere auch unter Corona-Bedingungen stattfinden können. 
                „Natürlich muss für jedes Turnier ein Hygiene-Manager ernannt 
                und ein Konzept für den Infektionsschutz erstellt werden, das 
                den Zugang zum Gelände, die Anwesenheitsdauer und Gesamtzahl von 
                Personen regelt, damit alle zu jeder Zeit die Abstands- und Hygiene-Regeln 
                einhalten können“, betont Lauterbach. „Wir ermutigen die Vereine, 
                solche Konzepte zu erstellen und diese eng mit den zuständigen 
                Landeskommissionen und Behörden abzustimmen, um auch offizielle 
                Rückendeckung zu erhalten.“ 
                 
                Hilfe bei der Erstellung eines solchen Konzeptes bietet der 
                „Leitfaden für Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen“, 
                der hier im Downloadbereich zur Verfügung steht.  
                 
                 
                Wichtigste Eckpfeiler: 
                 
                Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung muss so gestaltet sein, dass 
                die Reiter den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern 
                auf dem Vorbereitungsplatz zu jeder Zeit einhalten können und 
                die Pferde trotzdem angemessen auf die Prüfung vorbereitet werden 
                können.  
                 
                Besondere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen: Die allgemeinen 
                Hygieneregeln (Abstandsgebot, häufiges und gründliches Händewaschen, 
                Beachtung der Regeln zum Niesen und Husten, Vermeiden von Berührungen 
                im Gesicht, häufiges Lüften von geschlossenen Räumen usw.) müssen 
                selbstverständlich auch auf dem Turnier eingehalten werden.  
                Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann auch auf Turnieren sinnvoll 
                sein und gegebenenfalls dort verpflichtend werden, wo der Mindestabstand 
                nicht problemlos einzuhalten bzw. besondere Vorsicht geboten ist 
                (z.B. Meldestelle, Verkauf von Lebensmitteln, Sanitäranlagen, 
                Erste Hilfe bei Stürzen etc.).  
                 
                Zutritt zum Turniergelände haben ausschließlich Personen ohne 
                Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus 
                typisch sind. Des Weiteren sollte pro Reiter nur eine minimale 
                Anzahl zusätzlicher Personen (je nach Anzahl der Pferde ein bis 
                zwei Personen) das Turniergelände betreten.  
                 
                Hygiene-Beauftragter: Zu seinen Aufgaben gehört auch, die besonderen 
                Hygienemaßnahmen zu kommunizieren (z.B. durch Hinweisschilder) 
                und deren Einhaltung gewissenhaft zu kontrollieren.  
                 
                Meldestelle: Der persönliche Kontakt sollte möglichst auch in 
                der Meldestelle vermieden werden. 
                 
                Zuschauer: Voraussichtlich müssen Turniere auf unabsehbare Zeit 
                leider als „Geisterturniere“ ohne Zuschauer stattfinden.  
                 
                Gastronomie: Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben 
                nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen 
                und Vorschriften einzuhalten. 
                 
                Vorbereitungsplätze:Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben 
                sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen 
                den Reitern (Pferden) sind auch auf den Vorbereitungsplätzen zu 
                jeder Zeit einzuhalten. 
                 
                 
                   
                 
                 
                Manche Bundesländer haben bereits angekündigt, ihre 
                Corona-Verordnungen hinsichtlich Veranstaltungen anzupassen und 
                zeigen damit beispielhaft, unter welchen Bedingungen Wettkämpfe 
                bald wieder möglich sind: 
               
               Berlin: Der 
                Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist voraussichtlich 
                ab dem 25. Mai 2020 zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- 
                und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, 
                welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung 
                genehmigt wurde. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband 
                Berlin-Brandenburg. 
              Mecklenburg-Vorpommern: 
                Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden, 
                ab dem 18. Mai 2020 mit bis zu 150 Teilnehmenden, gilt das Veranstaltungsverbot 
                nicht, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes 
                von 1,5 Metern zwischen den Personen gesichert ist, die gestiegenen 
                hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden 
                Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, 
                Schal, Tuch) dringend empfohlen wird. Für Versammlungen unter 
                freiem Himmel mit mehr als 50 Teilnehmenden, ab dem 18. Mai 2020 
                mit mehr als 150 Teilnehmenden, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung 
                der Versammlungsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens 
                mit der zuständigen Gesundheitsbehörde … erteilt 
                werden. 
                Das Veranstaltungsverbot gilt zudem ab 18. Mai 2020 nicht für 
                Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 
                75 Personen teilnehmen sowie für Veranstaltungen unter freiem 
                Himmel, an denen maximal 150 Personen teilnehmen. 
                Zwingend ist immer die Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörde 
                einzuholen. Zudem sind Listen mit allen Teilnehmern und anwesenden 
                Personen (Name, Adresse, Erreichbarkeit) zu führen. Mehr 
                Informationen gibt es beim Pferdesportverband 
                Mecklenburg-Vorpommern. 
              Nordrhein-Westfalen: 
                Ab 30. Mai sollen sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und 
                Amateurbereich zulässig sein, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln 
                eingehalten werden. Mehr Informationen zum Stufenplan NRW gibt 
                es beim Pferdesportverband 
                Westfalen. 
              Rheinland-Pfalz: 
                Der Stufenplan der Landesregierung behandelt das Thema Veranstaltungen. 
                Veranstaltungen an der frischen Luft sind abhängig von der 
                Personenzahl voraussichtlich ab Ende Mai / Mitte Juni wieder erlaubt. 
                Das geht aus einer Veröffentlichung 
                des Landes Rheinland-Pfalz hervor. 
              „Wir hoffen nun, 
                dass auch die anderen Bundesländer nach und nach Regelungen 
                für kleinere Veranstaltungen formulieren, damit der Turniersport 
                bald flächendeckend wieder stattfinden kann“, so Lauterbach. 
                „Mit dem Leitfaden legen unsere Mitgliedorganisationen der 
                Politik auf Landesebene ein geeignetes Konzept vor, wie es funktionieren 
                kann.“ 
              Wie können 
                Turniere in Zeiten der Coronavirus-Pandemie aussehen, welche Prüfungen 
                eignen sich für den Wiedereinstieg und kann gegebenenfalls 
                auf Preisgelder verzichtet werden? Zu diesen und weiteren 
                Fragen rund um den Wiedereinstieg in den Turniersport hat die 
                FN einige Antworten zusammengestellt. Sie sind zu finden auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus 
                unter der Frage: Wann können wieder Turniere stattfinden? 
                
               
               
                 
                 
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