|  
                 
                 
                Alle Informationen 
                zum Thema  
                Corona 
                auf 
                wittelsbueger.com hier 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                  
                 
                Promotion 
               
             | 
             
                
               Update vom 14. November: 
                Einzelunterricht nun doch verboten!  
                 
                Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) 
                in NRW informiert nu darüber, dass Reitunterricht in NRW 
                unzulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht 
                erfolgt dabei nicht. Als rechtlichen Bezug nennt das MAGS dazu 
                die Regelungen des § 7 Absatz 1 Satz der Coronaschutzverordnung. 
                Dort sind die Belange der außerschulischen Bildung geregelt. Das 
                MAGS hat auf eine zeitnah erwartete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts 
                Nordrhein-Westfalen hingewiesen, von der eine grundsätzliche Klärung 
                zu erwarten ist. 
                 
                Mehr 
                dazu hier. 
                 
                 
                 
                Update vom 11. November 2020 zum Einzelunterricht in der Corona-Pandemie 
                im Pferdesport  
                 
                Auf Nachfragen bei der Staatskanzlei NRW, erhielten wir folgende 
                Information:  
                 
                „Der Reitunterricht ist draußen nur zwischen einem Reiter / einer 
                Reiterin und einem Trainer / einer Trainerin erlaubt, solange 
                dabei die Abstandsregelungen gewahrt bleiben.  
                Reitunterricht in der Halle ist ausdrücklich nicht erlaubt, da 
                alle sportlichen Aktivitäten in der Halle untersagt sind.  
                Es geht bei den Pferden in der Halle nur um deren Bewegung aus 
                Tierschutzgründen, wie Sie es auf Ihrer Homepage veröffentlicht 
                haben.“  
                 
                Somit ist der Einzelunterricht im Freien in NRW erlaubt. In der 
                Coronaschutzverordnung (Fassung mit Gültigkeit ab dem 10.11.2020) 
                ist konkreter definiert worden, was unter dem zulässigen Individualsport 
                zu verstehen ist. Unter § 9 (1) heißt es: "Als Individualsport 
                gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten 
                sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal 
                einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden 
                (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches)." 
                Unter diese Definition fällt das Reiten. Sie ist zudem auf das 
                Einzelvoltigieren übertragbar. 
                 
                Quelle: Pferdesportverband Rheinland e.V. 
                 
                 
                Vorinformation vom 7. November 2020 
                 
                 
                Am vergangenen Mittwoch haben sich die Bundeskanzlerin sowie die 
                Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen erneuten Lockdown 
                zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Fest stand seitdem, dass 
                Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb seit Montag, 
                2. November, erneut geschlossen werden müssen. Ausnahmen für den 
                Individualsport und damit auch für den Reitsport sind jedoch ausdrücklich 
                vorgesehen. Nun haben die ersten Bundesländer diese Beschlüsse 
                in eigenständigen Verordnungen umgesetzt und dabei teilweise konkretere 
                Regelungen für den Pferdesport formuliert. 
                 
                Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat diese 
                nun für Nordrhein-Westfalen konkretisiert und dabei klargestellt, 
                 
                daß Einzeltraining/ Einzelunterricht mit dem Pferd nicht 
                mehr gestattet ist, unabhängig davon, ob dieser in der Halle 
                oder im Freien stattfinden würde. 
                 
              Unter diesen Voraussetzungen 
                ist Einzelunterricht in Vereinen und Reitschulen nicht möglich. 
                Diese Aussage ist für die Reiter schwer verständlich und schwer 
                zu akzeptieren, da die Abstandsregel gut eingehalten werden kann 
                und das Training im Freien stattfindet. Es gibt bisher von der 
                Landesebene jedoch keine anderlautende Regel.  
                 
                In der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums des Landes NRW 
                heisst es zudem, daß Reitschulen unzulässige „andere Bildungsangebote“ 
                seien. Unter diese unzulässigen Bildungsangebote fällt auch das 
                entsprechende Einzeltraining mit dem Pferd. Zwar dürfen in 
                Reitschulen ein Reitlehrer oder eine Reitlehrerin bei der Bewegung 
                anwesend sein, aber diese notwendige fachliche Aufsicht darf nicht 
                mit dem normalen Reitschulalltag verwechselt werden. Der übliche 
                Reitunterricht ist auch weiterhin unzulässig. Vertsöße 
                werden mit einem Regelsatz von 1.000 EUR geahndet. 
                 
                Für Reitplätze und Reithallen gilt, dass sie von maximal einem 
                Reiter/Pferd je 200 Quadratmeter gleichzeitig genutzt werden dürfen. 
                Diese Vorgabe stellt die Relation zwischen der Personenbegrenzung 
                (allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes) und 
                der Große der Reitfläche her. Diese Anpassung hat das NRW-Gesundheitsministerium 
                am 5.11.2020 klargestellt.  
                 
                 
              
              Die Pferdesportverbände 
                Rheinland und Westfalen bitten die Vereine, Betriebe und Reiter 
                um sorgfältige Einhaltung der jetzt klargestellten Regelungen. 
                Ein zu großzügiges Auslegen gefährdet den mit den Ministerien 
                gefundenen Konsens.  
              Damit folgt NW u.a. dem 
              land Hessen, wo Einzelunterricht ebenfalls nicht zulässig ist (siehe 
              hier).  
               
               
               
              
               
               Weitere Formulare 
              finden Sie hier: 
               
              Eigenerklärung 
                Pferdeversorgung
              Anwesenheitsliste 
                zur Dokumentation von Ankunfts- und Abfahrtszeiten von Personen 
                auf der Pferdesportanlage
              Merkblatt 
                für durch behördliche Schließung und sonstige 
                stark einschneidende Maßnahmen betroffene Pferdebetriebe
              Handlungsempfehlungen 
                für Unterricht und Training in Vereinen und Betrieben
              Checkliste 
                für Hygienekonzepte – Vereins- und Betriebsaktionen 
                indoor
              Leitfaden 
                für die Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen 
                unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes
              Leitfaden 
                für die Zulassung von Besuchern bei Vereinsveranstaltungen 
                im Freien
              Leitfaden 
                für Durchführung von Seminarveranstaltungen
              Leitfaden 
                für die Durchführung von Zuchtveranstaltungen bzw. Zuchtterminen
              Leitfaden 
                für die Durchführung von Lehrangeboten
              Hinweisschilder 
                Corona-Verhaltensregeln
                
                
                  
                 
                 
                 
                 
                 
               
                 
                 
               
                
                 
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!  
              
               
                
               
               
              
                |