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                In einer vierstündigen 
                Beratung der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundesregierung 
                haben sich Bund 
                und Länder am 15. April darauf verständigt, die Maßnahmen 
                zur Eindämmung des Coronavirus schrittweise zu lockern.  
                 
                Bis mindestens zum 3. Mai bleibt das Kontaktverbot bestehen, Geschäfte 
                mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen 
                ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen, Großveranstaltungen 
                hingegen bleiben bis mindestens Ende August weiter verboten. Was 
                eine Großveranstaltung ist, regeln die Ländern individuell 
                für sich, klar ist jedoch, daß dazu auf jeden Fall 
                Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen gezählt 
                werden. 
                 
                Ob davon auch Sportveranstaltungen wie Turniere betroffen sind, 
                wird erst am 30. April entschieden. Laut dem Nachrichtensender 
                n-tv wurde entschieden, "erst im nächsten Schritt über Lockerungen 
                im Sport zu diskutieren", so Bayerns Ministerpräsident 
                Markus Söder, bei der nächsten Schaltkonferenz der Länder 
                mit dem Bund.  
                 
                Forscher der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, 
                eine der wichtigsten Berater der Politik, empfehlen, kulturelle, 
                sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen sogar erst dann 
                wieder zu ermöglichen, wenn ein Impfstoff gegen das neuartige 
                Coronavirus verfügbar ist. 
                 
                 
                 
                 
                 
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