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               Wie umgehen mit den 
                neuen Beschlüssen zur Eindämmung des Coronavirus? Diese Frage 
                lässt sich nicht pauschal beantworten, auch wenn der Pferdsport 
                unbestritten zu den Individualsportarten zählt. Wie sich schon 
                in den vergangenen Monaten gezeigt hat, gestalten die Bundesländer 
                ihre Corona-Schutzverordnungen eigenständig und machen damit unterschiedliche 
                Vorgaben für den Sport.  
                 
                Als Bundesverband orientiert sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung 
                (FN) an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus 
                fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport 
                und Pferdezucht ab. Die FN kann zwar keine bundeseinheitlichen 
                und rechtsverbindlichen Regeln für den Infektionsschutz aufstellen. 
                Dennoch kann sie zusammen mit ihren Landesverbänden mit eigenen, 
                fachlich fundierten Positionen auf politischer Ebene argumentieren, 
                um das Bestmögliche für Pferdesport und -zucht zu erreichen.  
                 
                Über allen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen steht 
                der Appell, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so viel 
                wie möglich zu Hause zu bleiben. Für Pferdebesitzer ist letzteres 
                leichter gesagt als getan, denn sie tragen die Verantwortung für 
                das Wohl ihrer Tiere. „Das steht zum Glück außer Frage: Wir können 
                weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. 
                Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln 
                halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus 
                zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche 
                Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär 
                betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine 
                und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, 
                wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“ 
                 
                Nun liegt es an den zuständigen Ministerien in den Bundesländern, 
                die gefassten Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen.  
                 Um den Pferdesport am Leben zu erhalten, treten die FN 
                und ihre Landesverbände mit folgender Position an die Ministerien 
                heran:  
              
                -  Der Pferdesport 
                  ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen 
                  Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang 
                  mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. 
                  Pferdesportlerinnen und Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin 
                  und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren 
                  und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den 
                  vergangenen Monaten bewiesen.
 
                   
                   
                -  Im Pferdesport 
                  gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. 
                  Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten 
                  Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt 
                  werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im 
                  Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer 
                  Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten 
                  auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des 
                  Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. 
                  Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen 
                  unterteilt werden.
 
                   
                   
                -  Die Pferdebewegung 
                  in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, 
                  die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten 
                  Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach 
                  Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training 
                  als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung 
                  bei der Bewegung von Pferden ist. 
 
                   
                   
                -  Die Pferdesportverbände 
                  wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen 
                  und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den 
                  Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die 
                  Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn 
                  es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich 
                  ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl 
                  der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.
 
                   
                   
                -  Die Verbände haben 
                  den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden 
                  zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf 
                  den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig 
                  aktualisiert werden. 
 
               
              „Wir wissen noch immer 
                nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt 
                werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass 
                für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, 
                dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret 
                auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein 
                Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach 
                und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum, 
                gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren 
                deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer 
                und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes 
                Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem 
                Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die 
                von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag 
                bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche 
                Konflikte auszutragen.“ 
                 
                 
                Das sind die Empfehlungen der FN 
                 
                Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit 
                den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln 
                einzuhalten.  
                Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den 
                Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür 
                sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch 
                Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere 
                Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird, 
                um Menschenansammlungen zu verhindern. 
                 
                Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den 
                Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre 
                Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller 
                Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten 
                (Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einstaller. Die vorhandenen 
                Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß 
                so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung 
                der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen 
                sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen. 
                 
                
              Das waren die empfohlenen 
                Massnahmen im Frühjahr 2020 
                 
              Vereine und Betriebe 
                müssen Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit 
                der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen. 
                Dazu gehören die Versorgung und Bewegung der Pferde sowie 
                die Tiergesundheit ; stets unter der Maßgabe, dass bestimmte 
                Hygiene-Regeln eingehalten werden, um das Virus nicht noch weiter 
                zu verbreiten. 
              Für alle Pferde 
                auf der Reitanlage muss folgendes sichergestellt sein: 
              
                - Pferdegerechte Fütterung
 
                - Pflege der Boxen 
                  (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
 
                - Tägliche Tierkontrolle 
                  (Ist das Pferd gesund? Hat es Verletzungen?)
 
                - Täglich mehrstündige 
                  Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Reiten/Longieren) 
                  und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind 
                  essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden 
                  sowie die Gesunderhaltung des Pferdes
 
                - Notwendige tierärztliche 
                  und/oder therapeutische Versorgung
 
                - Dringend notwendige 
                  Versorgung durch den Schmied
 
               
              Alle Menschen auf der 
                Reitanlage müssen sich an folgende Hygiene-Regeln halten: 
              
                - Personen mit Krankheitssymptomen 
                  dürfen den Stall/die Reitanlage nicht betreten
 
                - Ausschließlich 
                  die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen 
                  Personen haben Zutritt zum Stall/zur Reitanlage
 
                - Jedweder Kontakt 
                  der Menschen untereinander muss vermieden werden, auch auf Begrüßungsrituale 
                  muss verzichtet werden
 
                - Die allgemeinen 
                  Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit 
                  einzuhalten
 
               
              
                - Unmittelbar nach 
                  dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich 
                  aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände 
                  zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände 
                  wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden
 
                - Einweghandtücher 
                  sind zu benutzen
 
                - Nach der Versorgung 
                  der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen 
                  und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie 
                  zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird
 
               
              
                - Die Vor- und Nachbereitung 
                  der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen 
                  der Menschen/Pferde voneinander erfolgen
 
                - Die Vereinbarung 
                  von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen 
                  der Koordination des Betriebsleiters
 
                - Die Aufenthalts-/Sozialräume 
                  bleiben geschlossen
 
                   
                   
               
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                finden Sie hier: 
                 
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                für Reitschulen und Pensionsställe 
                 
                Notbewegungsplan 
                20 Pferde  
                 
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